Nutzungsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Dienstleistungen von Stufepalladio im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes für Baukomponenten. Sie gelten für alle Aufträge, die auf der Grundlage des deutschen Patentgesetzes (PatG) und der einschlägigen DIN-Strukturregularien erbracht werden.

Gegenstand der Leistungen

Stufepalladio erbringt Prüf- und Beratungsleistungen zur Patentkonformität, zum Industriedesignschutz und zur rechtlichen Verifikation architektonischer Komponenten. Die Beurteilung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen und der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Rechtsnormen.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Prüfung erforderlichen technischen Zeichnungen, Spezifikationen und Nachweise vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Er trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zur Herkunft und zum Entwicklungsstand der eingereichten Konstruktionen.

Haftungsbeschränkung

Stufepalladio haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung auf den Betrag der vereinbarten Vergütung begrenzt, sofern kein zwingendes Recht entgegensteht.

Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Prüfung erstellten Gutachten, Analysen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Stufepalladio verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller überlassenen Unterlagen.

Kündigung und Laufzeit

Der Vertrag beginnt mit der Auftragsbestätigung und läuft bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen anteilig berechnet.

Änderungen der Bedingungen

Stufepalladio behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

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