Wir prüfen Ihre Unterlagen zur Patentkonformität und DIN-Strukturregulierung und melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Ein Sachbearbeiter aus der Abteilung Gewerblicher Rechtsschutz sichtet Ihre Dokumente. Bei Rückfragen zur Einreichung nach § 3 PatG oder zu den DIN-Nachweisen erhalten Sie eine gesonderte E-Mail mit einem konkreten Prüfauftrag.
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